KONDITIONS-TABLEAU

RUNDSCHREIBEN VOM 16. MÄRZ 2018

Sehr geehr­te Damen und Herren,

auf­grund der Ver­än­de­run­gen am Kapi­tal­markt aktua­li­sie­ren wir unse­re Kon­di­tio­nen für wert­hal­tig ding­lich gesi­cher­te Finanzierungsmittel
an die Wohnungswirtschaft.

Für die Belei­hung von Miet­haus­ob­jek­ten kön­nen wir Ihnen — vor­be­halt­lich der Objekt- und Boni­täts­prü­fung — gegen­wär­tig Dar­le­hen zu
fol­gen­den frei­blei­ben­den Tages­be­din­gun­gen beschaffen:

I.
KONDITIONEN ANNUITÄTENDARLEHEN (FREIBLEIBEND)
STAND PER 16.03.2018

ZINSFESTSCHREIBUNGSZEIT10 JAHRE15 JAHRE20 JAHRE25 JAHRE30 JAHRE
2 % TILGUNG1,37 %1,69 %1,87 %2,01 %2,07 %
FORWARDJAHR1,37 %1,69 %1,87 %2,01 %2,07 %
FORWARDJAHRE1,61 %1,93 %2,11 %2,25 %2,31 %
FORWARDJAHRE1,85 %2,17 %2,35 %2,49 %2,55 %
FORWARDJAHRE2,09 %2,41 %2,59 %2,73 %2,79 %
FORWARDJAHREKon­di­ti­onauf Anfra­ge
  • Belei­hungs­aus­lauf max. 60 % (höhe­rer Aus­lauf gegen Zins­auf­schlag möglich)
  • Voll­til­ger mit Zins­ab­schlä­gen möglich
  • 100 %ige Auszahlung
  • nach­träg­li­che Zah­lungs­wei­se bei sofor­ti­ger Tilgungsverrechnung
  • For­ward Kon­di­tio­nen auf Basis 2 % Tilgung
  • BZ 3 % p.a. frü­hes­tens ab. 3. Monat
  • evtl. boni­täts- und objekt­ab­hän­gi­ge Aufschläge

WICHTIGE INFORMATIONEN!

Die KfW-För­der­bank hat uns mit­ge­teilt, dass für Kre­dit­an­trä­ge u.a. in den KfW-Pro­gram­men 151, 152 und 153, die ab dem 17.04.2018 gestellt wer­den, fol­gen­de Ände­run­gen wirk­sam werden:

  • Ein­stel­lung der 20-jäh­ri­gen Zins­bin­dung (153)
    Das 20-jäh­ri­ge Zins­bin­dungs­an­ge­bot ent­fällt. Es wird wei­ter­hin eine 10-jäh­ri­ge Zins­bin­dung mit unver­än­der­ten Kre­dit­lauf­zeit­va­ri­an­ten angeboten.
  • Ein­füh­rung einer Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung für außer­plan­mä­ßi­ge Til­gun­gen (151/152, 153)
    Für außer­plan­mä­ßi­ge Til­gun­gen wird eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung berech­net. Es sind nur voll­stän­di­ge Kre­dit­rück­zah­lun­gen mög­lich. Vor dem 17.04.2018 bean­trag­te Dar­le­hen behal­ten ihre kos­ten­frei­en Sondertilgungsrechte.
  • Redu­zie­rung der bereit­stel­lungs­pro­vi­si­ons­frei­en Zeit auf 6 Mona­te (151/152, 153)
    Die bereit­stel­lungs­pro­vi­si­ons­freie Zeit wird redu­ziert. Für nicht abge­ru­fe­ne Kre­dit­be­trä­ge wird 6 Mona­te nach dem Zusa­ge­da­tum der KfW eine Bereit­stel­lungs­pro­vi­si­on berechnet.

Spre­chen Sie uns ger­ne an, damit wir Ihnen ein ent­spre­chen­des Ange­bot unter­brei­ten können.

Ger­ne bin­den wir nach Abspra­che, wenn gewünscht mit ent­spre­chen­der Voll­macht, auch Ihre Haus­ban­ken in die Aus­schrei­bun­gen für Sie mit ein.

IHR NTIMMOCONSULT TEAM