KONDITIONS-TABLEAU
RUNDSCHREIBEN VOM 16. MÄRZ 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Veränderungen am Kapitalmarkt aktualisieren wir unsere Konditionen für werthaltig dinglich gesicherte Finanzierungsmittel
an die Wohnungswirtschaft.
Für die Beleihung von Miethausobjekten können wir Ihnen — vorbehaltlich der Objekt- und Bonitätsprüfung — gegenwärtig Darlehen zu
folgenden freibleibenden Tagesbedingungen beschaffen:
I.
KONDITIONEN ANNUITÄTENDARLEHEN (FREIBLEIBEND)
STAND PER 16.03.2018
ZINSFESTSCHREIBUNGSZEIT | 10 JAHRE | 15 JAHRE | 20 JAHRE | 25 JAHRE | 30 JAHRE |
---|---|---|---|---|---|
2 % TILGUNG | 1,37 % | 1,69 % | 1,87 % | 2,01 % | 2,07 % |
FORWARD 1 JAHR | 1,37 % | 1,69 % | 1,87 % | 2,01 % | 2,07 % |
FORWARD 2 JAHRE | 1,61 % | 1,93 % | 2,11 % | 2,25 % | 2,31 % |
FORWARD 3 JAHRE | 1,85 % | 2,17 % | 2,35 % | 2,49 % | 2,55 % |
FORWARD 4 JAHRE | 2,09 % | 2,41 % | 2,59 % | 2,73 % | 2,79 % |
FORWARD 5 JAHRE | Kondition | auf Anfrage |
- Beleihungsauslauf max. 60 % (höherer Auslauf gegen Zinsaufschlag möglich)
- Volltilger mit Zinsabschlägen möglich
- 100 %ige Auszahlung
- nachträgliche Zahlungsweise bei sofortiger Tilgungsverrechnung
- Forward Konditionen auf Basis 2 % Tilgung
- BZ 3 % p.a. frühestens ab. 3. Monat
- evtl. bonitäts- und objektabhängige Aufschläge
WICHTIGE INFORMATIONEN!
Die KfW-Förderbank hat uns mitgeteilt, dass für Kreditanträge u.a. in den KfW-Programmen 151, 152 und 153, die ab dem 17.04.2018 gestellt werden, folgende Änderungen wirksam werden:
- Einstellung der 20-jährigen Zinsbindung (153)
Das 20-jährige Zinsbindungsangebot entfällt. Es wird weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mit unveränderten Kreditlaufzeitvarianten angeboten. - Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen (151/152, 153)
Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es sind nur vollständige Kreditrückzahlungen möglich. Vor dem 17.04.2018 beantragte Darlehen behalten ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte. - Reduzierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit auf 6 Monate (151/152, 153)
Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird 6 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten können.
Gerne binden wir nach Absprache, wenn gewünscht mit entsprechender Vollmacht, auch Ihre Hausbanken in die Ausschreibungen für Sie mit ein.
IHR NTIMMOCONSULT TEAM